Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Besten Dank für Euer Interesse. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. Alle Leistungen von Wedding Voice liegen nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde:

1. Leistungen

Wedding Voice verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, seinen Auftrag in sorgfältiger Weise auszuführen. Wedding Voice ist bemüht, den zeitgerechten und mangelfreien Ablauf des Anlasses zu gewährleisten. Bei der Auswahl der Künstler legt Wedding Voice grossen Wert auf einwandfreie Qualität. Der Auftraggeber seinerseits ist verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses.

2. Offerten und Auftragsbestätigung

Gestützt auf die Angaben des Kunden erstellt Wedding Voice eine detaillierte Offerte. Eine erste Offerte ist kostenlos. Für weitere detaillierte Offerten, für die kein Vertrag zustandekommt, ist Wedding Voice berechtigt, einen Unkostenbeitrag gemäss Aufwand und Spesen in Rechnung zu stellen. Ein Vertrag mit Wedding Voice erfolgt schriftlich. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden von Wedding Voice zusätzlich in Rechnung gestellt.

3. Preisgestaltung und Preisverbindlichkeit

Wedding Voice offeriert zu tagesaktuellen Preisen seine Dienstleistungen. Aufgrund der unsicheren Wirtschaftslage und der Inflation kann keine absolute Preisverbindlichkeit über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten garantiert werden. In spezifischen Auftragsbestätigungen kann dieser Zeitrahmen individuell verlängert oder verkürzt werden.

4. Vorauszahlung/Rechnungen

Wedding Voice behält sich vor, eine Vorauszahlung von 50% der Auftragssumme zu verlangen. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zahlbar.

5. Annullierungen

Bei einer Annullierung eines bereits gebuchten Termins für einen Anlass, werden folgende Annullierungskosten auf die in Aussicht stehenden Leistungen in Rechnung gestellt, falls die Künstler nicht ebenbürtig weiterverkauft werden können:

  • 181 - 365 Tage vor dem Anlass: 30% der in Aussicht gestellten Leistungen
  • 61 - 180 Tage vor dem Anlass: 50% der in Aussicht gestellten Leistungen
  • 31 - 60 Tage vor dem Anlass: 75% der in Aussicht gestellten Leistungen
  • 0 - 30 Tage vor dem Anlass: 100% der in Aussicht gestellten Leistungen

Die allfällige einbezahlte Vorauszahlung wird bei den Annullierungskosten in Abzug gebracht bzw. nur bei einem ebenbürtigen Weiterverkauf rückvergütet.

6. Annullierungen während einer Pandemie

Bei einem durch die Behörden ausgesprochenen Veranstaltungsverbot wird die Buchung ohne Annullationskosten verschoben. Die Vorauszahlung wird auf das Verschiebedatum übertragen. Ohne behördliches Veranstaltungsverbot gelten unsere allgemeinen Annullationsbedingungen.

7. Ausfall des Künstler

Ein Ausfall des Künstlers aufgrund eines medizinischen Vorfalls kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgen. In diesem Fall ist Wedding Voice bemüht, einen adäquaten Ersatz zu stellen.
Erfolgt der Ausfall des Künstlers aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophe, Krieg, Pandemie) entsteht kein Schadenersatz.

8. Allgemeines

Wedding Voice erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende musikalische Dienstleistungen. Wedding Voice übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Insbesondere kann Wedding Voice für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbargemacht werden. Der Kunde/Veranstalter hat für eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen.

Der Ablauf einer Trauung liegt in der Verantwortung des Pfarrers/Trauführers. Wedding Voice passt sich gänzlich und flexibel den entsprechenden Vorgaben an. Eine kurze Absprache am Tag des Anlasses ist ausreichend. Eine vorgängige Kontaktaufnahme bei der Administration ist jederzeit möglich.

Die Liederwahl für ein Apéro ist vollumfänglich dem Musiker überlassen. Er wählt diese passend zum Thema des Anlasses.

9. Gebühren/Verpflegung

Eventuell anfallende Gebühren (z. B. Fahrbewilligungen, Autoverlad, etc.) übernimmt der Auftraggeber.

Verpflegung der Künstler während folgenden Dienstleistungen ist zu gewähren:

  • Apéro
  • Abend
  • Trauung & Apéro
  • Clever A sowie Clever B

Wird dem nicht nachgekommen, verpflegen sich die Künstler vor Ort zu den gegebenen Konditionen, was zusätzlich in Rechnung gestellt wird. Entsprechende Belege können bei der Administration verlangt werden.

10. Am Tag des Anlasses

Die Künstler installieren sich spätestens 1 Stunde vor der Darbietung am Anlassort.

Der Auftraggeber gewährleistet während dem Anlass und spätestens 1 Stunde vor dem Anlass die Stromversorgung (min. 230V Steckdose oder Kabelanschluss) für die Musikanlage sowie den Zugang zu den Darbietungsorten. Sollte dies aufgrund eines vorangehenden Anlasses nicht möglich sein, muss Wedding Voice frühzeitig schriftlich informiert werden.

Die Darbietungsorte müssen trocken und von Wettereinflüssen (z. B. Regen, Hagel, Schneefall, direkte Sonne, etc.) geschützt sein. Ebenso muss der Auftraggeber den Auftragnehmer über spezielle oder umständliche Verhältnisse vor Ort oder über die Zufahrt frühzeitig schriftlich informieren.

Wünscht der Auftraggeber, dass Wedding Voice für die Darbietungen ein am Anlassort vorhandenes Instrument (z. B. Piano, Flügel) verwendet, gewährleistet der Auftraggeber, dass das Instrument gestimmt und funktionstüchtig ist.

11. Übernachtung DJ

Für Übernachtungsmöglichkeiten für den DJ muss nach folgenden Parametern durch den Auftraggeber aufgekommen werden:

  • Rückreise mehr als 100 km bzw. länger 1 Stunde Fahrzeit
  • und/oder Ende des Anlasses nach 02:00 Uhr

Die Übernachtungsmöglichkeit erfolgt wenn möglich am Anlassort. Ansonsten wird diese durch Wedding Voice organisiert und erfolgt in einem durchschnittlichen ***-Hotel. Die Kosten für die Übernachtung werden dem Auftraggeber mit der Schlussrechnung verrechnet.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hier durch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Ganzen nicht berührt, anstelle der unwirksamen Klausel soll diejenige gelten, die ihr rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.